Arbeitsunfälle, Wegeunfälle und Schulunfälle: Ihr Durchgangsarzt in Frankfurt
Ob der Sturz vom Klettergerüst, das umgeknickte Sprunggelenk im Büro oder der Arbeits- und Wegeunfall im Betrieb: Bei akuten Verletzungen benötigen Sie einen erfahrenen Durchgangsarzt, der schnell, kompetent und zugewandt handelt.
Als Fachärzte für Orthopädie und Unfallchirurgie sowie zugelassene Durchgangsärzte versorgen wir Kinder, Jugendliche und Erwachsene bei leichten bis mittelschweren Unfällen direkt vor Ort – lückenlos abgestimmt mit der zuständigen Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse im Rahmen des Durchgangsarztverfahrens.
Unsere Schwerpunkte in der Akutversorgung:
- Unfälle in der Schule: Einfühlsame Erstdiagnostik und schmerzarme Behandlung bei kleineren Sturz- und Sportverletzungen
- Arbeits- und Wegeunfälle:Lückenlose Betreuung durch unsere Durchgangsärzte und reibungslose Abwicklung für die Berufsgenossenschaften.
- Verdacht auf Knochenbrüche: Zügige Abklärung durch modernes Röntgen und initiale Gips- oder Schienenversorgung
- Gering- und mittelgradige Verletzungen: Versorgung von Schnittwunden, Prellungen, Zerrungen und Stauchungen.

Wir beraten Sie gerne!
Wann Sie direkt die Notaufnahme aufsuchen sollten:
Bitte wenden Sie sich bei lebensgefährlichen Notfällen, schweren Unfallverletzungen (z. B. offene Knochenbrüche, Kopfverletzungen mit Bewusstlosigkeit) oder starken Schockzuständen umgehend an den Rettungsdienst (Tel.: 112) oder das nächstgelegene Krankenhaus.
Das Durchgangsarztverfahren – was dahintersteckt
Nach einem Unfall, der bei der Arbeit, auf dem direkten Arbeitsweg oder in Schule bzw. Kindergarten passiert, greift in Deutschland automatisch das Durchgangsarztverfahren: Die Erstuntersuchung muss durch einen Durchgangsarzt erfolgen, der über Art und Umfang der weiteren Behandlung entscheidet und den Fall an die zuständige Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse meldet.
Ein Durchgangsarzt ist Facharzt für Orthopädie und Unfallchirurgie mit einer besonderen Zulassung der gesetzlichen Unfallversicherung. Nur zugelassene Durchgangsärzte dürfen Arbeits-, Wege- und Schulunfälle im Durchgangsarztverfahren behandeln und direkt mit der Berufsgenossenschaft abrechnen. Dr. med. Nikolai Fleiter und Peter Borwin Jonny Dau sind als Durchgangsärzte im Orthopaedicum Frankfurt zugelassen und begleiten Sie durch das gesamte Durchgangsarztverfahren.
Arbeitsunfälle und Wegeunfälle
Ein Arbeitsunfall ist jedes plötzliche, von außen einwirkende Ereignis, das während einer versicherten Tätigkeit zu einer Gesundheitsschädigung führt – vom Sturz auf der Baustelle über die Schnittverletzung in der Werkstatt bis zur Zerrung beim Heben im Lager. Ein Wegeunfall liegt vor, wenn Sie sich auf dem direkten Weg zwischen Wohnung und Arbeitsstätte verletzen – rechtlich ist er dem Arbeitsunfall gleichgestellt. Beide Unfallarten werden bei uns im Durchgangsarztverfahren behandelt.
Melden Sie den Unfall umgehend Ihrem Arbeitgeber und suchen Sie noch am selben Tag einen Durchgangsarzt auf – auch bei scheinbar leichten Verletzungen. Bringen Sie nach Möglichkeit den Unfallbericht Ihres Arbeitgebers sowie Ihre Versichertenkarte mit. Unser Durchgangsarzt übernimmt die Erstdiagnostik, digitale Röntgenbildgebung bei Verdacht auf Knochenbrüche und die lückenlose Dokumentation für Ihre Berufsgenossenschaft.
Schulunfällen
Ein Schulunfall liegt vor, wenn Kinder und Jugendliche während des Schul- bzw. Kindergartenbesuchs, auf dem direkten Schulweg oder bei schulischen Veranstaltungen verletzt werden – zum Beispiel bei einem Sturz auf dem Schulhof, einer Verletzung im Sportunterricht oder einem kleineren Unfall bei einem Ausflug. Solche Unfälle stehen unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung.
Da Schulunfälle über die Unfallkasse der Schule abgesichert sind, behandeln wir sie im gleichen Durchgangsarztverfahren wie Arbeitsunfälle – einfühlsam, kindgerecht und ohne Wartezeiten in der Notaufnahme. Unser Durchgangsarzt übernimmt die Erstversorgung Ihres Kindes und die vollständige Abrechnung mit der zuständigen Unfallkasse.
Ihr Termin bei uns
Bringen Sie zum Termin bei Ihrem Durchgangsarzt Ihre Versichertenkarte, einen Ausweis sowie – falls vorhanden – den Unfallbericht Ihres Arbeitgebers oder der Schule mit. Bei Wegeunfällen hilft es, kurz den Unfallhergang und die Uhrzeit zu notieren.
Bei anerkannten Arbeits-, Wege- und Schulunfällen übernimmt die zuständige Berufsgenossenschaft bzw. Unfallkasse die Behandlungskosten der Durchgangsarzt-Behandlung vollständig. Wir rechnen als zugelassene Durchgangsarzt-Praxis direkt mit dem Unfallversicherungsträger ab – für Sie entstehen keine zusätzlichen Kosten.
Häufig gestellte Fragen
Alles, was Sie über diesen Service wissen müssen.
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- Ich hatte einen Arbeitsunfall – was tun?
Nach einem Arbeitsunfall sollten Sie zunächst Ihren Arbeitgeber informieren und noch am selben Tag einen Durchgangsarzt aufsuchen – auch bei scheinbar leichten Verletzungen. Bringen Sie, falls vorhanden, den Unfallbericht Ihres Arbeitgebers sowie Ihre Versichertenkarte mit. Unser Durchgangsarzt übernimmt die Erstdiagnostik, entscheidet über die weitere Behandlung und meldet den Vorfall direkt an Ihre Berufsgenossenschaft.
- Was ist ein Durchgangsarzt?
Ein Durchgangsarzt ist ein Facharzt für Orthopädie und Unfallchirurgie mit einer besonderen Zulassung der gesetzlichen Unfallversicherung. Nur zugelassene Durchgangsärzte dürfen Arbeits-, Wege- und Schulunfälle im Durchgangsarztverfahren behandeln und direkt mit der Berufsgenossenschaft abrechnen. Im Orthopaedicum Frankfurt sind Dr. med. Nikolai Fleiter und Peter Borwin Jonny Dau als Durchgangsärzte zugelassen.
- Was ist das Durchgangsarztverfahren?
Das Durchgangsarztverfahren ist das gesetzlich vorgeschriebene Verfahren zur Behandlung von Arbeits-, Wege- und Schulunfällen in Deutschland. Die Erstuntersuchung muss durch einen Durchgangsarzt erfolgen, der über Art und Umfang der weiteren Behandlung entscheidet und den Fall an die zuständige Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse meldet. So ist sichergestellt, dass Sie von Anfang an fachgerecht versorgt werden.
- Was zählt als Wegeunfall?
Als Wegeunfall zählt jede Verletzung, die Sie auf dem direkten Weg zwischen Wohnung und Arbeitsstätte erleiden – etwa ein Sturz auf dem Weg zur Bushaltestelle oder ein Fahrradunfall auf dem Arbeitsweg. Ein Wegeunfall wird rechtlich wie ein Arbeitsunfall behandelt und ebenfalls im Durchgangsarztverfahren durch unseren Durchgangsarzt versorgt.
- Mein Kind hatte einen Schulunfall – was jetzt?
Wenn Ihr Kind einen Schulunfall hatte, kommen Sie am besten direkt zu unserem Durchgangsarzt. Wir behandeln Kinder und Jugendliche einfühlsam und kindgerecht, ohne Wartezeiten in der Notaufnahme, und übernehmen die vollständige Abrechnung mit der zuständigen Unfallkasse der Schule.
- Durchgangsarzt oder Notaufnahme?
Ob Sie einen Durchgangsarzt oder die Notaufnahme aufsuchen sollten, hängt vom Schweregrad der Verletzung ab. Bei Lebensgefahr, offenen Knochenbrüchen oder Bewusstlosigkeit wählen Sie umgehend den Notruf 112 oder das nächstgelegene Krankenhaus. Bei leichten bis mittelschweren Verletzungen wie Prellungen, Zerrungen oder Verdacht auf Knochenbruch ist unser Durchgangsarzt die richtige Anlaufstelle.
- Was muss ich mitbringen?
Zu Ihrem Termin beim Durchgangsarzt sollten Sie Ihre Versichertenkarte, einen Ausweis sowie – falls vorhanden – den Unfallbericht Ihres Arbeitgebers oder der Schule mitbringen. Bei Wegeunfällen hilft es außerdem, sich kurz den Unfallhergang und die Uhrzeit zu notieren, bevor Sie zu uns kommen.
- Wer zahlt die Behandlung beim Durchgangsarzt?
Bei anerkannten Arbeits-, Wege- und Schulunfällen übernimmt die zuständige Berufsgenossenschaft bzw. Unfallkasse die Kosten der Behandlung beim Durchgangsarzt vollständig. Wir rechnen als zugelassene Durchgangsarzt-Praxis direkt mit dem Unfallversicherungsträger ab, sodass für Sie keine zusätzlichen Kosten entstehen.
Terminvereinbarung Sprechstunde
Die Online-Terminvereinbarung erfolgt bequem über Doctolib.




